Die Parteien streiten über die Auflösung ihres Arbeitsverhältnisses durch einen Aufhebungsvertrag und einen Wiedereinstellungsanspruch.
Der Kläger (geb. 16.05.1949) war seit dem 01.04.1963 bei der Beklagten beschäftigt. Er ist Industriemeister der Textilveredelung und arbeitete zuletzt bei der Beklagten als stellvertretender Abteilungsleiter in der Farbküche.
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