Die Parteien streiten darüber, ob zwischen ihnen ein Arbeitsverhältnis fortbestand bzw. besteht, nachdem der Kläger zwischenzeitlich zum Geschäftsführer der Beklagten bestellt worden war.
Der Kläger trag ab 01.06.2001 in die Dienste des J... K... Verlages (nachfolgend: JK-Verlag) als Produktionsleiter ein. Inhaber des Verlages war J... K... Die Tätigkeit erfolgte aufgrund eines schriftlichen Arbeitsvertrages (Bl. 5 - 7 d.A.).
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