LAG Schleswig-Holstein - Urteil vom 16.03.2006
4 Sa 494/05
Normen:
BGB § 623 ;
Vorinstanzen:
ArbG Lübeck, vom 29.09.2005 - Vorinstanzaktenzeichen 1 Ca 1572/05

Konkludente Aufhebung des Arbeitsverhältnisses bei Abschluss des Geschäftsführervertrages durch leitenden Angestellten - Wahrung der Schriftform

LAG Schleswig-Holstein, Urteil vom 16.03.2006 - Aktenzeichen 4 Sa 494/05

DRsp Nr. 2006/20110

Konkludente Aufhebung des Arbeitsverhältnisses bei Abschluss des Geschäftsführervertrages durch leitenden Angestellten - Wahrung der Schriftform

»1. Im Zweifel liegt im Abschluss eines Geschäftsführerdienstvertrages durch einen leitenden Angestellten die konkludente Aufhebung seines bisherigen Arbeitsverhältnisses.2. Zur Wahrung der Schriftform.«

Normenkette:

BGB § 623 ;

Tatbestand:

Die Parteien streiten darüber, ob zwischen ihnen ein Arbeitsverhältnis fortbestand bzw. besteht, nachdem der Kläger zwischenzeitlich zum Geschäftsführer der Beklagten bestellt worden war.

Der Kläger trag ab 01.06.2001 in die Dienste des J... K... Verlages (nachfolgend: JK-Verlag) als Produktionsleiter ein. Inhaber des Verlages war J... K... Die Tätigkeit erfolgte aufgrund eines schriftlichen Arbeitsvertrages (Bl. 5 - 7 d.A.).