Der am 14. Juli 1959 geborene Kläger stand seit dem 1. April 2000 als Leiter des Bereichs Financial Controlling in den Diensten der Beklagten. Sein monatliches Gehalt betrug zuletzt 7.243,50 EURO brutto.
Mit Schreiben vom 18. Juni 2003, das dem Kläger am Folgetag ausgehändigt wurde, kündigte die Beklagte sein Arbeitsverhältnis fristgemäß zum 30. September 2003 und stellte den Kläger anschließend von der Arbeit frei.
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