LAG Köln - Urteil vom 22.08.2007
3 Sa 358/07
Normen:
BErzGG § 15 Abs. 2 Satz 4 § 18 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Nr. 1 ; BGB § 119 Abs. 1 § 123 Abs. 1 § 142 § 162 Abs. 1 § 611 Abs. 1 ;
Fundstellen:
AuR 2008, 228
Vorinstanzen:
ArbG Köln - 19 (12) Ca 11986/05 - 14.02.2007,

Konkludenter Antrag auf teilweise Übertragung der Elternzeit für den Zeitraum nach Vollendung des dritten Lebensjahres bei arbeitgeberseitiger Kenntnis des Geburtsdatums - Bonuszahlung aufgrund variabler leistungsbezogener Vergütungsabrede bei Fehlen jährlicher Zielleistungsvereinbarung

LAG Köln, Urteil vom 22.08.2007 - Aktenzeichen 3 Sa 358/07

DRsp Nr. 2008/5312

Konkludenter Antrag auf teilweise Übertragung der Elternzeit für den Zeitraum nach Vollendung des dritten Lebensjahres bei arbeitgeberseitiger Kenntnis des Geburtsdatums - Bonuszahlung aufgrund variabler leistungsbezogener Vergütungsabrede bei Fehlen jährlicher Zielleistungsvereinbarung

»1. Beantragt ein Arbeitnehmer für ein eineinhalbjähriges Kind eine zweijährige Elternteilzeitbeschäftigung und kennt der Arbeitgeber das Geburtsdatum des Kindes, so stellt dies regelmäßig gleichzeitig einen Antrag auf teilweiser Übertragung der Elternzeit in einen Zeitraum nach Vollendung des dritten Lebensjahres des Kindes dar.2. Vereinbaren die Parteien arbeitsvertraglich eine leistungsabhängige Sonderzahlung und legen vertraglich nur Rahmenbedingungen mit einer Höchstbegrenzung fest, so schuldet der Arbeitgeber bei unterbliebener jährlicher Zielvereinbarungsabrede nach dem Rechtsgedanken des § 162 BGB den Höchstbetrag.«

Normenkette:

BErzGG § 15 Abs. 2 Satz 4 § 18 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Nr. 1 ; BGB § 119 Abs. 1 § 123 Abs. 1 § 142 § 162 Abs. 1 § 611 Abs. 1 ;

Tatbestand:

Die Parteien streiten um die Beendigung des Arbeitsverhältnisses und um Bonuszahlungen.