LAG Hamm - Urteil vom 03.07.2014
16 Sa 288/14
Normen:
§ 22 BAT-KF vom 22.10.2007, Betriebliche Übung;
Vorinstanzen:
ArbG Herne, vom 06.11.2013 - Vorinstanzaktenzeichen 1 Ca 741/13

Konkurrenz von Ansprüchen auf Sonderurlaub auf Grund langjähriger Betriebszugehörigkeit gem. BAT-KF neu und einer Betriebsvereinbarung

LAG Hamm, Urteil vom 03.07.2014 - Aktenzeichen 16 Sa 288/14

DRsp Nr. 2014/14097

Konkurrenz von Ansprüchen auf Sonderurlaub auf Grund langjähriger Betriebszugehörigkeit gem. BAT-KF neu und einer Betriebsvereinbarung

Es liegt Anspruchskonkurrenz vor, wenn ein Anspruch auf Sonderurlaub bei einer 25-jährigen Beschäftigungszeit im Umfang von 5 Tagen nach § 22 BAT-KF und im Umfang von 4 Tagen aufgrund einer betrieblichen Übung besteht.

Tenor

1.

Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Herne vom 06.11.2013 – 1 Ca 741/13 – abgeändert.

2.

Unter Aufhebung des Versäumnisurteils vom 31.07.2013 wird die Klage abgewiesen.

3.

Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits mit Ausnahme der Kosten der Säumnis der Beklagten im Termin am 31.07.2013. Diese trägt die Beklagte.

4.

Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

§ 22 BAT-KF vom 22.10.2007, Betriebliche Übung;

Tatbestand

Die Parteien streiten darüber, ob der Klägerin aus Anlass ihres 25jährigen Dienstjubiläums aufgrund einer betrieblichen Übung ein Sonderurlaub von 4 Tagen zusteht.

Die am 31.10.1967 geborene Klägerin ist Krankenschwester. Sie absolvierte in der Zeit vom 01.10.1987 bis 30.09.1990 ihre Ausbildung bei der Beklagten. Seit dem 01.10.1990 befindet sie sich in einem Arbeitsverhältnis. Ihr monatliches Bruttoentgelt belief sich zuletzt auf 3.165,03 €.

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