LAG Köln - Beschluss vom 26.08.1992
2 TaBV 9/92
Normen:
BetrVG § 54 ;
Fundstellen:
LAGE § 54 BetrVG 1972 Nr. 1
Vorinstanzen:
ArbG Aachen, vom 11.12.1991 - Vorinstanzaktenzeichen 3 BV 74/91

Konzernbetriebsrat: Voraussetzungen für die Errichtung

LAG Köln, Beschluss vom 26.08.1992 - Aktenzeichen 2 TaBV 9/92

DRsp Nr. 2002/6588

Konzernbetriebsrat: Voraussetzungen für die Errichtung

Die Errichtung eines Konzernbetriebsrats bedarf der Zustimmung der Gesamtbetriebsräte (im Falle des § 54 Abs. 2 BetrVG der Zustimmung der Betriebsräte) der Konzernunternehmen, in denen insgesamt mindestens 75 v.H. der Arbeitnehmer der Konzernunternehmen beschäftigt sind. Bei der Ermittlung der maßgeblichen Zahl der Beschäftigten sind alle Arbeitnehmer der Konzernunternehmen mitzuzählen, auch diejenigen, in deren Unternehmen keine Betriebsräte gewählt wurden.

Normenkette:

BetrVG § 54 ;
Vorinstanz: ArbG Aachen, vom 11.12.1991 - Vorinstanzaktenzeichen 3 BV 74/91
Fundstellen
LAGE § 54 BetrVG 1972 Nr. 1