LAG Köln - Urteil vom 17.12.2007
14 Sa 654/07
Normen:
KSchG § 1 ;
Fundstellen:
AuR 2008, 229
Vorinstanzen:
ArbG Bonn, vom 03.05.2007 - Vorinstanzaktenzeichen 3 Ca 2013/06

Konzernbezogener Kündigungsschutz aufgrund Betriebsvereinbarung

LAG Köln, Urteil vom 17.12.2007 - Aktenzeichen 14 Sa 654/07

DRsp Nr. 2008/9607

Konzernbezogener Kündigungsschutz aufgrund Betriebsvereinbarung

»Der Konzernbezug des Kündigungsschutzes kann auch aus einer Betriebsvereinbarung folgen, in der sich der Arbeitgeber verpflichtet hat, den Arbeitnehmern, deren Arbeitsplatz betriebsbedingt wegfällt, ein adäquates Arbeitsplatzangebot im Konzern zu machen.«

Normenkette:

KSchG § 1 ;

Tatbestand:

Die Klägerin wendet sich mit der Klage gegen die betriebsbedingte Kündigung ihres Arbeitsverhältnisses.

Die am 27.03.1949 geborene Klägerin war seit dem 23.10.1995 bei verschiedenen Unternehmen - zuletzt bei der Beklagten - im Konzernverbund der D P A beschäftigt, und zwar als Sekretärin/Assistentin der Geschäftsführung mit einem Jahresverdienst von zuletzt ca. 53.000,-- EUR.

Arbeitsvertragliche Basis war der Anstellungsvertrag vom 26.08.1997 (Bl. 11 ff. d. A.), der in § 1 Abs. 2 (Bl. 12 d. A.) eine Konzernversetzungsklausel enthielt.

Die Beklagte beschloss ihre bisherige Geschäftstätigkeit zum 31.12.2003 aufzugeben. Daraufhin wurde eine Betriebsvereinbarung (Interessenausgleich/Sozialplan) zwischen der Beklagten und dem Konzernbetriebsrat mit Wirkung ab dem 17.10.2003 geschlossen (Bl. 35 ff. d. A.). In § 4 Ziffer 4.1 Abs. 1 war festgelegt: