Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Potsdam vom 27. Januar 2012 geändert und die Klage in vollem Umfang abgewiesen.
Die Anschlussberufung des Klägers wird zurückgewiesen.
Außergerichtliche Kosten sind für das gesamte Verfahren nicht zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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