Die Berufung wird zurückgewiesen.
Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Klägerin begehrt die Erstattung der Kosten für die stationäre Krankenhausbehandlung des Herrn A. (im Folgenden: Patient) in der Klinik A1 im Zeitraum vom 16. August 2012 bis zum 4. September 2012 in Höhe von 4.265,74 EUR.
Die Klägerin betreibt als juristische Person des Privatrechts mehrere Krankenhäuser in H., wo die Beklagte u.a. die Aufgaben des örtlichen Trägers der Sozialhilfe wahrnimmt.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|