Auf die Beschwerde des Antragstellers wird der Beschluss des Sozialgerichts Hannover vom 27. Juni 2018 geändert.
Der Antragsgegner wird verpflichtet, dem Antragsteller für die Zeit vom 14. Juni bis 31. Juli 2018 weitere 577,30 EUR als Leistungen für Kosten der Unterkunft und Heizung (KdUH) zu zahlen. Diese Verpflichtung erfolgt vorbehaltlich des Ausgangs des Hauptsacheverfahrens.
Im Übrigen wird die Beschwerde zurückgewiesen.
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