Der Normenkontrollantrag wird abgelehnt.
Die Kosten des Verfahrens tragen die Antragsteller zu 1. bis 8. als Gesamtschuldner; Gerichtskosten werden nicht erhoben.
Wegen der Kosten ist das Urteil vorläufig vollstreckbar. Die Antragsteller können die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Antragsgegnerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils vollstreckbaren Betrages leistet.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Antragsteller wenden sich im Wege eines Normenkontrollantrages gegen die Höhe der in der Stadtgemeinde Bremen erhobenen Kostenbeiträge für die Betreuung und Verpflegung von Kindern in Tageseinrichtungen.
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