Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Magdeburg vom 26. August 2010 geändert. Die Klage wird abgewiesen, soweit diese auf die Bewilligung einer Rente wegen voller Erwerbsminderung vom 1. März bis zum 31. Oktober 2009 gerichtet ist. Im Übrigen wird die Berufung der Beklagten zurückgewiesen.
Die Beklagte hat dem Kläger die Hälfte seiner notwendigen außergerichtlichen Kosten in beiden Rechtszügen zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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