I. Der Antragsteller, Vorsitzender des 7-köpfigen Betriebsrats der Niederlassung B der Antragsgegnerin, verlangt von dieser Erstattung für Fahrtkosten, soweit im Beschwerdeverfahren noch von Bedeutung, in Höhe von 187,50 EUR für eine am 12.02.2004 durchgeführte Fahrt nach K .
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|