Die Berufung wird zurückgewiesen.
Außergerichtliche Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Der Kläger begehrt von der Beklagten, ihm die Kosten einer ambulanten Rehabilitationsmaßnahme zu erstatten.
Er ist 1960 geboren, Geschäftsführer eines Dackdeckerbetriebes und gesetzlich Versicherter bei der Beklagten. Er leidet vor allem an Tinnitus.
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