Auf die Berufung der Klägerin werden das Urteil des Sozialgerichts Cottbus vom 27. Juli 2016 sowie der Bescheid der Beklagten vom 30. November 2012 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 22. Mai 2013 und des Teilanerkenntnisses vom 27. Juli 2016 geändert. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin weitere 2.291,13 EUR zu zahlen. Die Beklagte hat die außergerichtlichen Kosten der Klägerin in beiden Rechtszügen zu tragen. Die Revision wird nicht zugelassen
Die Beteiligten streiten über eine Kostenerstattung für Hörgeräte.
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