SG Karlsruhe, vom 22.03.2005 - Vorinstanzaktenzeichen S 8 SB 3473/04
Kostenerstattung im Widerspruchsverfahren bei Verbandsvertretung
BSG, Urteil vom 29.03.2007 - Aktenzeichen B 9a SB 2/05 R
DRsp Nr. 2007/18131
Kostenerstattung im Widerspruchsverfahren bei Verbandsvertretung
Die Kosten der Arbeit eines Bevollmächtigten, der nicht nach einer gesetzlichen Gebührenordnung abrechnen kann (hier: bei einem Verbandsvertreter), können im Widerspruchsverfahren als "notwendige Aufwendungen" erstattungsfähig sein. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]
I. Die Beteiligten streiten darüber, ob und in welcher Höhe dem Kläger nach § 63SGB X die Kosten für Bevollmächtigte im erfolgreich abgeschlossenen Vorverfahren zu erstatten sind.
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