Die sofortige Beschwerde der Beklagten gegen den Kostenfestsetzungsbeschluss des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 03. Mai 2006 - 5 Ca 1596/05 - wird zurückgewiesen.
Die Beklagte hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen.
I.
Am 20. August 2004 erhob die Klägerin vor dem Landgericht Darmstadt Klage gegen die Beklagte auf Zahlung von 46.588,75 Euro nebst Zinsen. Für die Beklagte meldete sich dort der Beklagtenvertreter, der u. a. die Zuständigkeit des Landgerichts Darmstadt rügte. Im Termin vom 26. Januar 2005 verwies das Landgericht den Rechtsstreit an das Arbeitsgericht Frankfurt am Main. Dort verglichen sich die Parteien im Termin vom 29. November 2005 und vereinbarten in dem Vergleich u.a.:
"3. Die Kosten des Rechtsstreits und des Vergleichs werden gegeneinander aufgehoben".
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