Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für eine beabsichtigte Beschwerde gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts vom 25. Mai 2021 -
I.
Der Antragsteller ist fraktionsloses Mitglied im Stadtrat der Kreisstadt A-Stadt. Er begehrt im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes eine Verpflichtung des Antragsgegners zur Übernahme der Verfahrenskosten für einen "Kommunalverfassungsstreit" im Zusammenhang mit einer Einwohnerbefragung.
Am 1.10.2020 beschloss der Stadtrat die "Satzung der Kreisstadt A-Stadt über die Durchführung von Einwohnerbefragungen". § 4 der Satzung lautet:
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