Die zulässige sofortige Beschwerde (§
Einem Rechtsmittel unterliegende Entscheidungen sind zu begründen (BVerfGE 71,135).
Das Fehlen einer Begründung stellt einen wesentlichen Verfahrensfehler dar, der zu einer Zurückverweisung der Sache entsprechend § 539 ZPO führen kann (ständige Rechtsprechung der Beschwerdekammer, die der h. M. entspricht, vgl. statt aller: Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, Zivilprozeßordnung, 57. Aufl., §
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|