Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Landessozialgerichts Sachsen-Anhalt vom 16. Januar 2008 -
Der Streitwert für das Revisionsverfahren wird auf 651,24 Euro festgesetzt.
I
Der bei der beklagten Krankenkasse versicherte K. K. (im Folgenden: Versicherter) befand sich aufgrund fachärztlicher Überweisung vom 14. bis 26.8.2002 (Montag) wegen Apoplexie (Schlaganfall) zur stationären Behandlung im G.-Klinikum, dessen Trägerin die Klägerin ist. Im Kostenübernahmeantrag gab das Krankenhaus an, die stationäre Behandlung werde voraussichtlich bis zum 24.8.2002 dauern. Die Beklagte gab daraufhin eine Kostenübernahmeerklärung ohne weitere zeitliche Befristung ab.
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