LSG Niedersachsen-Bremen - Beschluss vom 27.11.2018
L 16 KR 504/18 B ER
Normen:
SGB V § 31 Abs. 6 S. 1; GG Art. 19 Abs. 4;
Vorinstanzen:
SG Hildesheim, vom 20.09.2018 - Vorinstanzaktenzeichen S 40 KR 4031/18

Kostenübernahme für die Versorgung mit Medizinal-CannabisblütenGewährleistung effektiven Rechtsschutzes in einem EilverfahrenFolgenabwägungPrüfung der Erfolgsaussichten in der Hauptsache

LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 27.11.2018 - Aktenzeichen L 16 KR 504/18 B ER

DRsp Nr. 2019/913

Kostenübernahme für die Versorgung mit Medizinal-Cannabisblüten Gewährleistung effektiven Rechtsschutzes in einem Eilverfahren Folgenabwägung Prüfung der Erfolgsaussichten in der Hauptsache

1. Die Gewährleistung effektiven Rechtsschutzes gebietet grundsätzlich die Möglichkeit eines fachgerichtlichen Eilrechtsschutzes, wenn ohne sie dem Betroffenen eine erhebliche, über Randbereiche hinausgehende Verletzung seiner Rechte droht, die durch die Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr beseitigt werden kann.2. In Eilverfahren dürfen Entscheidungen sowohl auf eine Folgenabwägung als auch auf eine summarische Prüfung der Erfolgsaussichten in der Hauptsache gestützt werden. 3. Wenn sich Gerichte an den Erfolgsaussichten der Hauptsache orientieren wollen, ist die Sach- und Rechtslage regelmäßig nicht summarisch, sondern abschließend zu prüfen.

Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Sozialgerichts Hildesheim vom 20. September 2018 wird zurückgewiesen.

Kosten sind nicht zu erstatten.

Normenkette:

SGB V § 31 Abs. 6 S. 1; GG Art. 19 Abs. 4;

Gründe:

I.

Der Antragsteller begehrt im Wege der einstweiligen Anordnung die Kostenübernahme für die Versorgung mit Medizinal-Cannabisblüten.