LAG Köln - Urteil vom 30.11.2000
2 Sa 895/00
Normen:
BGB § 611 (Vergütungsanspruch/Krankenhausarzt) ;
Vorinstanzen:
ArbG Köln - Urteil vom 16.03.2000 - 6 Ca. 9618/99,

Krankenhausarzt/Beteiligung an Erlösen aus Privatliquidation von Chefärzten

LAG Köln, Urteil vom 30.11.2000 - Aktenzeichen 2 Sa 895/00

DRsp Nr. 2002/15301

Krankenhausarzt/Beteiligung an Erlösen aus Privatliquidation von Chefärzten

»1. In einem von einer Religionsgemeinschaft getragenen Krankenhaus haben nachgeordnete Ärzte keinen gesetzlichen Anspruch darauf, an den Erlösen von Abteilungsärzten aus privaten Behandlungen beteiligt zu werden. 2. Ein im arbeitsgerichtlichen Verfahren einklagbarer Anspruch des nachgeordneten Arztes auf Beteiligung an den Erlösen aus privaten Liquidationen ergibt sich auch nicht daraus, dass der Chefarzt berufsrechtlich verpflichtet ist, den von ihm zu ärztlichen Verrichtungen herangezogenen Ärzten eine angemessene Vergütung zu zahlen. Ein klagbarer Anspruch setzt eine schuldrechtliche Verpflichtung des Chefarztes voraus. Ob eine solche begründet wurde, ist durch Auslegung zu ermitteln.