LSG Schleswig-Holstein - Beschluss vom 28.12.2011
L 5 KR 7/12 B ER
Normen:
SGG § 86a; SGG § 86b Abs. 1;
Vorinstanzen:
SG Lübeck, - Vorinstanzaktenzeichen S 14 KR 706/11

Krankenversicherung - Beitragspflicht; ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit eines Bescheides; Fahrtkostenerstattung; Kilometerpauschale; unbillige Härte

LSG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 28.12.2011 - Aktenzeichen L 5 KR 7/12 B ER - Aktenzeichen L 5 KR 5/12 B

DRsp Nr. 2012/3662

Krankenversicherung - Beitragspflicht; ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit eines Bescheides; Fahrtkostenerstattung; Kilometerpauschale; unbillige Härte

Pauschale Fahrkostenerstattungen, die sich an der Anzahl der gearbeiteten Stunden und gefahrenen Touren orientieren, sind beitragspflichtig in der Sozialversicherung.

Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Sozialgerichts Lübeck vom 28. Dezember 2011 wird zurückgewiesen.

Der Antragsteller trägt auch die Kosten des Beschwerdeverfahrens.

Der Streitwert wird auf 10.715,00 EUR festgesetzt.

Normenkette:

SGG § 86a; SGG § 86b Abs. 1;

Gründe:

I. Der Antragsteller begehrt im Rahmen eines Eilverfahrens die Anordnung der aufschiebenden Wirkung seiner Klage gegen einen Beitragsbescheid.

Der Antragsteller betreibt u. a. in N. seit 1991 einen Pizza-Service. Die Auslieferung der Pizzen erfolgt durch Fahrer, die von ihm im Rahmen geringfügiger Beschäftigungsverhältnisse eingestellt werden, mit deren eigenen Fahrzeugen.