SG Kassel, vom 07.07.2016 - Vorinstanzaktenzeichen S 8 KR 75/15
KrankenversicherungKostenerstattung einer Krankenhausbehandlung in einer Privatklinik in der TürkeiModifizierung des Grundsatzes der Maßgeblichkeit des Leistungsrechts des SGB VSachleistungsersetzende KostenerstattungsansprücheLeistungsaushilfe von dem nach türkischem Recht zuständigen Träger
LSG Hessen, Urteil vom 19.10.2017 - Aktenzeichen L 8 KR 395/16
DRsp Nr. 2017/16106
KrankenversicherungKostenerstattung einer Krankenhausbehandlung in einer Privatklinik in der TürkeiModifizierung des Grundsatzes der Maßgeblichkeit des Leistungsrechts des SGB VSachleistungsersetzende KostenerstattungsansprücheLeistungsaushilfe von dem nach türkischem Recht zuständigen Träger
1. Der Grundsatz der Maßgeblichkeit des Leistungsrechts des SGB V wird durch Artikel 15 DT-SVA als Spezialnorm für Sachleistungen in der Weise modifiziert, dass sich der Anspruch der Versicherten und damit die Leistungspflicht der Krankenkassen in der Türkei nach türkischem Recht richtet.2. Nach Artikel 15 DT-SVA werden die Leistungen im Wege der so genannten Leistungsaushilfe von dem nach türkischem Recht zuständigen Träger, der Sozialversicherungsanstalt Sosyal Sigortalar Kurumu (SSK, vgl. Artikel 15 Abs. 1 DT-SVA) nach dem für diesen geltenden - türkischen - Recht mit Wirkung für die deutschen Krankenkassen erbracht.3. Die Bestimmung des Artikels 15 DT-SVA erstreckt sich nach seinem Sinn und Zweck auch auf sachleistungsersetzende Kostenerstattungsansprüche, da solche Ansprüche der Ergänzung des Sachleistungssystems dienen und dessen integraler Bestandteil sind.4. Die stationäre Behandlung in einer Privatklinik gehört auch innerhalb der Bundesrepublik Deutschland grundsätzlich nicht zum Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenversicherung.
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von "Rechtsportal Arbeitsrecht" abrufen.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.