Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Düsseldorf vom 15.01.2014 wird verworfen. Der Kläger trägt auch die Kosten des Berufungsverfahrens. Die Revision wird nicht zugelassen.
Streitig sind Regresse wegen unzulässiger Verordnung von Arzneimitteln in den Quartalen I bis III/2007. Der Regress betreffend Quartal IV/2006 ist Gegenstand des Verfahrens
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