1. Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 14.02.2008 -
2. Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten um die Rechtswirksamkeit einer fristgerechten krankheitsbedingten Kündigung.
Der am 10.08.1967 geborene Kläger, verheiratet, Vater eines Kindes, war seit dem 14.08.2001 bei der beklagten Flughafengesellschaft als Abfertiger zu einem Monatsentgelt von 1.985,93 € brutto beschäftigt.
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