LAG Rheinland-Pfalz - Urteil vom 16.12.2009
7 Sa 413/09
Normen:
KSchG § 1 Abs. 2 S. 1;
Vorinstanzen:
ArbG Kaiserslautern, vom 06.05.2009 - Vorinstanzaktenzeichen 4 Ca 308/08

Krankheitsbedingte Kündigung und negative Gesundheitsprognose; unwirksame Kündigung einer psychiatrischen Krankenpflegehelferin in Vollschichtbeschäftigung

LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 16.12.2009 - Aktenzeichen 7 Sa 413/09

DRsp Nr. 2010/4298

Krankheitsbedingte Kündigung und negative Gesundheitsprognose; unwirksame Kündigung einer psychiatrischen Krankenpflegehelferin in Vollschichtbeschäftigung

Handelt es sich bei Kurzerkrankungen der Vergangenheit um akute und jetzt als ausgeheilt zu betrachtende Erkrankungen und stellen frühere Langzeiterkrankungen keine organische Erkrankung von Krankheitswert mit wiederkehrenden Charakter dar, kann eine negative Gesundheitsprognose auf diese Umstände nicht gestützt werden.

1. Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Kaiserslautern - Auswärtige Kammern Pirmasens - vom 06.05.2009, Az.: 4 Ca 308/09 wird kostenpflichtig zurückgewiesen.

2. Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

KSchG § 1 Abs. 2 S. 1;

Tatbestand:

Die Parteien streiten um die Rechtswirksamkeit einer ordentlichen Kündigung sowie um die Weiterbeschäftigung der Klägerin während des Rechtsstreits.