LAG Rheinland-Pfalz - Urteil vom 22.07.2021
5 Sa 93/21
Normen:
GG Art. 12 Abs. 1;
Fundstellen:
EzA-SD 2022, 4
Vorinstanzen:
ArbG Mainz, vom 20.01.2021 - Vorinstanzaktenzeichen 4 Ca 1043/20

Kündigung aus Anlass der ArbeitsunfähigkeitWartezeitkündigung und Kündigungsanlass des Arbeitgebers

LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 22.07.2021 - Aktenzeichen 5 Sa 93/21

DRsp Nr. 2021/13842

Kündigung aus Anlass der Arbeitsunfähigkeit Wartezeitkündigung und Kündigungsanlass des Arbeitgebers

Auch wenn ein zeitlicher Zusammenhang zwischen der Beendigung des Arbeitsverhältnisses und der Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers besteht, so hat hier der Arbeitgeber den gegen ihn bestehenden Anscheinsbeweis dadurch entkräftet, dass auch schon in der Anhörung beim Betriebsrat ausschließlich die Kündigung während der Probezeit erfolgen sollte.

Tenor

1.

Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Mainz vom 20. Januar 2021, Az. 4 Ca 1043/20, wird kostenpflichtig zurückgewiesen.

2.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

GG Art. 12 Abs. 1;

Tatbestand

Die Klägerin nimmt die Beklagte auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall aus übergegangenem Recht in Anspruch.