Die Parteien streiten über die Wirksamkeit einer außerordentlichen Kündigung. Erstinstanzlich war auch ein Weiterbeschäftigungsantrag Streitgegenstand.
Die 1954 geborene Klägerin war seit April 1974 als Justizangestellte (Schreibkraft) - zuletzt mit einer Monatsvergütung in Höhe von DM 3.557,51 - bei der Staatsanwaltschaft bei dem Landgericht in Kassel beschäftigt.
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