LAG Niedersachsen - Urteil vom 29.09.2006
16 Sa 490/06
Normen:
BGB § 626 ; KSchG § 1 ;
Fundstellen:
AuA 2007, 113
Vorinstanzen:
ArbG Osnabrück, vom 03.02.2006 - Vorinstanzaktenzeichen 4 Ca 552/05

Kündigung, eigenmächtiger Urlaubsantritt

LAG Niedersachsen, Urteil vom 29.09.2006 - Aktenzeichen 16 Sa 490/06

DRsp Nr. 2007/303

Kündigung, eigenmächtiger Urlaubsantritt

»Eine außerordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses wegen eigenmächtigen Urlaubsantritts kommt nur dann in Betracht, wenn in der Kündigungsfrist zu erwarten ist, dass sich der Sachverhalt wiederholt und betriebliche Störungen auftreten.«

Normenkette:

BGB § 626 ; KSchG § 1 ;

Tatbestand:

Der Kläger wendet sich mit der Klage gegen eine ihm gegenüber ausgesprochene Kündigung des Beklagten vom 09.08.2005, die fristlos, hilfsweise ordentlich ausgesprochen wurde.