Der im Jahre 1955 geborene Kläger war bei der Beklagten seit dem 16. März 1983 als Nachrichtenredakteur in der polnischen Nachrichtenabteilung gegen ein Monatsgehalt von zuletzt 5.648,-- DM brutto beschäftigt. Die Beklagte betreibt einen Radiosender, der Programme für osteuropäische Länder in den Nationalsprachen ausstrahlt. Mit Schreiben vom 22. November 1987 und 14. Januar 1988 beantragte der Kläger beim Versorgungsamt die "Feststellung einer Behinderung und Nachweis der Behinderung (GdB) nach §
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