LAG Schleswig-Holstein - Beschluss vom 23.11.2004
2 TaBV 19/04
Normen:
BetrVG § 99 Abs. 2 Ziff. 3 ; BetrVG § 100 Abs. 1 ; BetrVG § 101 ; BetrVG § 102 ; KSchG § 1 ;
Vorinstanzen:
ArbG Lübeck, vom 23.04.2004 - Vorinstanzaktenzeichen 2 BV 106/03

Kündigung, krankheitsbedingt, Betriebsrat, Widerspruch, Versetzungsmöglichkeit, Stellenausschreibung, Auswahlentscheidung, unrelevant, Ursachenzusammenhang

LAG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 23.11.2004 - Aktenzeichen 2 TaBV 19/04

DRsp Nr. 2005/21444

Kündigung, krankheitsbedingt, Betriebsrat, Widerspruch, Versetzungsmöglichkeit, Stellenausschreibung, Auswahlentscheidung, unrelevant, Ursachenzusammenhang

Normenkette:

BetrVG § 99 Abs. 2 Ziff. 3 ; BetrVG § 100 Abs. 1 ; BetrVG § 101 ; BetrVG § 102 ; KSchG § 1 ;

Gründe:

I. Die Beteiligten streiten um die Ersetzung der Zustimmung zur Versetzung des Mitarbeiters K..

Hinsichtlich des Sach- und Streitstandes 1. Instanz wird auf den angefochtenen Beschluss des Arbeitsgerichts Lübeck vom 23.04. 2004 verwiesen, gegen den der Betriebsrat rechtzeitig Beschwerde eingelegt und diese begründet hat.