LAG Baden-Württemberg - Urteil vom 22.12.1981
4 Sa 131/81
Normen:
BGB §§ 242 626 ; BetrVG § 102 ; KSchG § 1 ;
Vorinstanzen:
ArbG Heilbronn, - Vorinstanzaktenzeichen 3 Ca 482/81

Kündigung: Kündigungsgründe vom Hörensagen - Unterrichtungspflicht des Betriebsrats durch den Arbeitgeber

LAG Baden-Württemberg, Urteil vom 22.12.1981 - Aktenzeichen 4 Sa 131/81

DRsp Nr. 2001/5662

Kündigung: Kündigungsgründe vom Hörensagen - Unterrichtungspflicht des Betriebsrats durch den Arbeitgeber

1. Zur Rechtsmissbräuchlichkeit einer Kündigung, wenn sich der Arbeitgeber nur auf eine Aussage vom Hörensagen, wonach der Mitarbeiter Haschisch konsumiere, stützt.2. Zum Umfang der Informationspflicht des Betriebsrats.

Normenkette:

BGB §§ 242 626 ; BetrVG § 102 ; KSchG § 1 ;

Tatbestand:

Der Kläger ist gemäß schriftlichem Arbeitsvertrag vom 3.3.1981 bei dem Beklagten in dessen Therapeutikum seit 1.3.1981 mit einem monatlichen Verdienst von 2.190,17 DM brutto als Krankenpfleger beschäftigt. Wegen der Arbeitsbedingungen im einzelnen wird auf den Arbeitsvertrag vom 3.3.1981 (Akten Seite 61 a) Bezug genommen. Zwischen den Parteien war eine Probezeit bis 30.8.1981 vereinbart. Während dieser Zeit sollte das Arbeitsverhältnis unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 14 Tagen beendet werden können.