A.
Der Kläger wurde von der Rechtsvorgängerin der Beklagten am 18.6.1985 mit Wirkung ab 16.10.1985 zum Vorstandsmitglied bestellt; zugleich wurde am 16.10.1985 ab diesem Zeitpunkt ein entsprechender "Dienstvertrag" (Blatt 16 - 20) abgeschlossen, welcher dann ab 1.1.1997 durch einen "Vorstandsvertrag" mit der Beklagten (Blatt 21 - 23) ersetzt worden ist. Zuletzt haben die Parteien unter dem 7.12.2000 ab 1.7.2000 einen neuen "Vorstandsvertrag" für die Dauer von 5 Jahren (Blatt 28 - 29) geschlossen.
Anlässlich einer gemeinsamen Sitzung von Aufsichtsrat und Vorstand der Beklagten am 30.3.2001 wurde der Kläger nach §
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