LAG Frankfurt/Main - Urteil vom 11.02.1997
15 Sa 1283/96
Normen:
KSchG § 1 ;
Fundstellen:
AiB 1998, 56
AuR 1997, 334
BB 1997, 1799
EzBAT § 53 BAT Personenbedingte Kündigung Nr. 13
FA 1998, 96
LAGE § 1 KSchG Personenbedingte Kündigung Nr. 14
NZA 1998, 151
Vorinstanzen:
ArbG Frankfurt/Main, vom 21.02.1996 - Vorinstanzaktenzeichen 7 Ca 4200/95

Kündigung: personenbedingte Kündigung wegen Gesundheitsverschlechterung bei Beibehaltung des Arbeitsplatzes

LAG Frankfurt/Main, Urteil vom 11.02.1997 - Aktenzeichen 15 Sa 1283/96

DRsp Nr. 2002/16942

Kündigung: personenbedingte Kündigung wegen Gesundheitsverschlechterung bei Beibehaltung des Arbeitsplatzes

»1. Die Befürchtung oder Prognose des Arbeitgebers (gestützt auf ärztliche Stellungnahme), bei einer Weiterarbeit des Arbeitnehmers auf dem vertragsgemäßen Arbeitsplatz werde sich der Gesundheitszustand des Arbeitnehmers verschlechtern, ist als solche grundsätzlich nicht geeignet als personenbedingter Kündigungsgrund. 2. Es bleibt offen, ob Ausnahmen von dem unter 1. dargestellten Grundsatz anzuerkennen sind. Derartige Ausnahmen sind aber allenfalls zu bejahen, wenn die Fortsetzung der vertraglichen Tätigkeit zu einer (ganz) erheblichen oder wesentlichen Verschlechterung des Gesundheitszustandes des Arbeitnehmers führen würde.«

Normenkette:

KSchG § 1 ;

Hinweise:

Hinweise:

Anmerkungen und Entscheidungsbesprechungen:

Klimaschewski, AiB 1998, 57