Mit seiner Klage wendet sich der im Jahre 1955 geborene, ledige Kläger, welcher aufgrund schriftlichen Arbeitsvertrages (Bl. 5 ff. d.A.) seit dem 15.08.1984 gegen ein monatliches Bruttoentgelt von ca. 2000,-- EUR im Verkehrsbetrieb der Beklagten als Omnibusfahrer beschäftigt war und zusätzlich von 1993 bis August 2000 die Aufgabe eines stellvertretenden Betriebsleiters wahrnahm, gegen die Beendigung seines Arbeitsverhältnisses durch ordentliche, arbeitgeberseitige Kündigung vom 25.04.2003 zum 31.08.2003 (Bl. 4 d.A.) sowie durch nachfolgende fristlose Kündigung vom 18.09.2003 (Bl. 169 d.A.). Weiter hat der Kläger die Entfernung zweier Abmahnungen aus der Personalakte verlangt.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|