Der Kläger, welcher auf der Grundlage eines schriftlichen Arbeitsvertrages vom 28.02.2005 bei der Beklagten ab 01.07.2005 beschäftigt war, hat sich mit seiner Klage, welche beim Arbeitsgericht am 06.10.2005 eingegangen ist, gegen eine ordentliche Kündigung der Beklagten vom 28.09.2005 gewendet und hat mit der Klageerweiterung vom 19.10.2005 die Zahlung von 10.000,00 EUR gefordert.
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