LAG Schleswig-Holstein - Urteil vom 28.11.2006
5 Sa 271/06
Normen:
KSchG § 1 Abs. 2 ;
Fundstellen:
NZA-RR 2007, 129
Vorinstanzen:
ArbG Kiel 5 Ca 62 c/06 vom 08.06.2006,

Kündigung wegen mehrmaligen Zuspätkommens

LAG Schleswig-Holstein, Urteil vom 28.11.2006 - Aktenzeichen 5 Sa 271/06

DRsp Nr. 2007/5881

Kündigung wegen mehrmaligen Zuspätkommens

»Wiederholtes Zuspätkommen berechtigt nach erfolgloser Abmahnung auch dann zur ordentlichen Kündigung, wenn die einzelnen Verspätungen zwar eher gering sind, aber zu Betriebsablaufstörungen führen.«

Normenkette:

KSchG § 1 Abs. 2 ;

Tatbestand:

Die Parteien streiten über die Rechtmäßigkeit einer ordentlichen verhaltensbedingten Kündigung.

Der nigerianische 40-jährige Kläger ist seit dem 01.07.2003 bei der Beklagten als Servicemitarbeiter in der Autowaschstraße zu einem Stundenlohn von zuletzt EUR 8,06 brutto beschäftigt.