Der Kläger war ab 1.3.1978 gärtnerischer Arbeiter und zweiter Hausmeister für die Hausgrundstücke ... und ... in ..., die einer Wohngemeinschaft von über 100 Wohnungseigentümern gehören (Beklagte), gemäß schriftlichem Arbeitsvertrag der Parteien vom 20.8.1978 (Bl. 6 ff. d.A.). Die Wohnungseigentümer haben die Firma ... zum Verwalter im Sinne der §§
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