Die Parteien streiten über die Verpflichtung der Verfügungsbeklagten, die Verfügungsklägerin bis zum rechtskräftigen Abschluss des beim Arbeitsgericht Hamburg anhängigen Kündigungsrechtsstreits - 1 Ca 238/92 - weiterzubeschäftigen.
Die am 1.5.1946 geborene Verfügungsklägerin ist ausgebildete Gymnasiallehrerin in den Fächern Germanistik und Anglistik. Seit dem 1.1.1991 ist sie bei der Verfügungsbeklagten, einer Erwachsenenbildungseinrichtung mit etwa 100 Arbeitnehmern, beschäftigt. Dem Arbeitsverhältnis liegt der Anstellungsvertrag vom 24.1.1991 zugrunde (Anl. AG 1, Bl. 17f. d.A.). Dieser enthält unter Punkt 1 die Bestimmung:
Der Mitarbeiter wird eingestellt
ab: 01.01.1991
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