BVerfG - Beschluß vom 21.08.2003
1 BvR 429/03
Normen:
GAL § 4 Abs. 1 S. 1, Abs. 3 S. 1 § 4 Abs. 5 § 6e ; GG Art. 14 Abs. 1 S. 1 ;
Vorinstanzen:
BSG, vom 11.12.2002 - Vorinstanzaktenzeichen B 10 LW 6/00 R

Kürzung von Renten wegen Erwerbsunfähigkeit aus der landwirtschaftlichen Alterssicherung

BVerfG, Beschluß vom 21.08.2003 - Aktenzeichen 1 BvR 429/03

DRsp Nr. 2003/12494

Kürzung von Renten wegen Erwerbsunfähigkeit aus der landwirtschaftlichen Alterssicherung

Die vom Gesetzgeber vorgenommene Kürzung des vorzeitigen Altersgeldes aus der landwirtschaftlichen Alterssicherung wegen Erwerbsunfähigkeit beim Zusammentreffen mit anderen Erwerbsersatzeinkommen verletzt nicht Art. 14 Abs. 1 S. 1 GG.

Normenkette:

GAL § 4 Abs. 1 S. 1, Abs. 3 S. 1 § 4 Abs. 5 § 6e ; GG Art. 14 Abs. 1 S. 1 ;

Gründe:

Die Verfassungsbeschwerde betrifft die Kürzung von Renten wegen Erwerbsunfähigkeit aus der landwirtschaftlichen Alterssicherung bei ihrem Zusammentreffen mit anderweitigem Einkommen, insbesondere mit Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung.