Die Parteien streiten um die Verpflichtung des Beklagten, den seitens der Klägerin an die Bundesanstalt für Arbeit geleisteten Erstattungsbetrag zu ersetzen.
Der am 29. August 1938 geborene, verheiratete Beklagte stand seit dem 19. März 1973 in den Diensten der Klägerin. Er war im Textilzuschnitt, im Versand und im Ersatzteilbereich eingesetzt. Seine Ehefrau erzielt ein monatliches Nettoeinkommen in Höhe von ca. DM 1.600,00.
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