Die Klägerin wehrt sich gegen eine korrigierende Rückgruppierung von der Vergütungsgruppe IV b in V b der Vergütungsordnung zum Bundesangestelltentarifvertrag (
Nach Absolvierung einer Ausbildung zur Diplom-Dokumentarin schloss sie im Februar 1994 einen -zunächst befristeten- Arbeitsvertrag mit der Bekklagten bei einzelvertraglicher Vereinbarung des
Die Beklagte betreibt eine Großforschungseinrichtung in der Rechtsform einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschafter und Financiers der Beklagten sind die B. D. zu 90 % und das L. zu 10 %.
Die Klägerin ist in der Hauptabteilung: "Bibliothek und Medien" (HBM) der Beklagten beschäftigt. Zu 60 bis 70 % ihrer Gesamttätigkeit ist sie mit der online-Katalogisierung von überwiegend englischsprachigen Publikationen betraut, im übrigen mit der "Verschlagwortung" und der Einteilung eingehender Literatur in Sachgruppen.
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