LAG Baden-Württemberg - Urteil vom 23.08.2006
12 Sa 141/05
Normen:
BAT § 22 ;
Vorinstanzen:
ArbG Karlsruhe, vom 07.10.2005 - Vorinstanzaktenzeichen 11 Ca 128/05

LAG Baden-Württemberg - Urteil vom 23.08.2006 (12 Sa 141/05) - DRsp Nr. 2006/25964

LAG Baden-Württemberg, Urteil vom 23.08.2006 - Aktenzeichen 12 Sa 141/05

DRsp Nr. 2006/25964

»1. Korrigierende Rückgruppierung von BAT IV b in V b nach irrtümlicher Eingruppierung einer Diplom-Dokumentarin wie eine Diplom-Bibliothekarin. 2. Treuwidrigkeit der Ausübung der Rückgruppierung aus Gründen des Vertrauensschutzes - Abschluss eines Fortsetzungsvertrages mit Angabe der höheren Vergütung (IV b) trotz vorangegangener Rüge durch den Bundesrechnungshof.«

Normenkette:

BAT § 22 ;

Tatbestand:

Die Klägerin wehrt sich gegen eine korrigierende Rückgruppierung von der Vergütungsgruppe IV b in V b der Vergütungsordnung zum Bundesangestelltentarifvertrag (BAT).

Nach Absolvierung einer Ausbildung zur Diplom-Dokumentarin schloss sie im Februar 1994 einen -zunächst befristeten- Arbeitsvertrag mit der Bekklagten bei einzelvertraglicher Vereinbarung des BAT (VKA).

Die Beklagte betreibt eine Großforschungseinrichtung in der Rechtsform einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschafter und Financiers der Beklagten sind die B. D. zu 90 % und das L. zu 10 %.

Die Klägerin ist in der Hauptabteilung: "Bibliothek und Medien" (HBM) der Beklagten beschäftigt. Zu 60 bis 70 % ihrer Gesamttätigkeit ist sie mit der online-Katalogisierung von überwiegend englischsprachigen Publikationen betraut, im übrigen mit der "Verschlagwortung" und der Einteilung eingehender Literatur in Sachgruppen.