LAG Berlin - Beschluss vom 07.11.1996
7 TaBV 2/96
Vorinstanzen:
ArbG Berlin, vom 04.06.1996 - Vorinstanzaktenzeichen 17 Bv 7675/96

LAG Berlin - Beschluss vom 07.11.1996 (7 TaBV 2/96) - DRsp Nr. 2002/15734

LAG Berlin, Beschluss vom 07.11.1996 - Aktenzeichen 7 TaBV 2/96

DRsp Nr. 2002/15734

Gründe:

I.

Gegenstand des vorliegenden Verfahrens ist die Frage, ob dem Betriebsrat ein Mitbestimmungsrecht bei der von der Arbeitgeberin vorgenommenen Umkategorisierung von Personalposten für Beamte in Arbeitsposten für Angestellte ein Mitbestimmungsrecht zusteht, weil es sich, wie der Betriebsrat meint, um eine Umgruppierung im Sinne des § 99 Abs. 1 Satz 1 BetrVG handelt.

Die Angestellten ... waren zunächst in anderen Niederlassungen der Beteiligten zu 2) beschäftigt und wurden mit Wirkung vom 1. November 1995 zur Niederlassung 4 - seit dem 1. Januar 1996: Niederlassung 6 - Berlin der Arbeitgeberin versetzt. Sie sind dort in der Aufgabengruppe (AufgGr) 150 Fernsprechauskunft (FeA) tätig.