LAG Berlin - Urteil vom 26.04.1999
9 Sa 115/99
Normen:
Protokollnotiz zu § 1 MTV für Redakteurinnen und Redakteure an Tageszeitungen vom 15.12.1997; ZPO § 256, § 314, § 320 ;
Fundstellen:
AfP 1999, 394
BB 1999, 2087
NZA-RR 1999, 367
ZUM-RD 1999, 356
Vorinstanzen:
ArbG Berlin, vom 18.11.1998 - Vorinstanzaktenzeichen 48 Ca 5919/98

LAG Berlin - Urteil vom 26.04.1999 (9 Sa 115/99) - DRsp Nr. 1999/7882

LAG Berlin, Urteil vom 26.04.1999 - Aktenzeichen 9 Sa 115/99

DRsp Nr. 1999/7882

»Zum tariflichen Begriff "Redakteur" an einer Tageszeitung«

Normenkette:

Protokollnotiz zu § 1 MTV für Redakteurinnen und Redakteure an Tageszeitungen vom 15.12.1997; ZPO § 256, § 314, § 320 ;

Tatbestand

Der 1960 geborene, verheiratete Kläger, der türkischer Staatsangehöriger ist, steht seit dem 1.12.83 in den Diensten der Beklagten in deren ... Redaktionsbüro, die die in türkischer Sprache unter anderem in Deutschland erscheinende Tageszeitung ... herausgibt. Vorher war er in Teilzeit als Redakteur bei der Zeitung "..." als freier Mitarbeiter tätig. Nach seiner Einstellung bei der Beklagten kündigte diese zwei bei ihr als freie Mitarbeiter beschäftigte Redakteure. Auf das Arbeitsverhältnis der Parteien findet kraft beiderseitiger Tarifgebundenheit der Manteltarifvertrag für Redakteurinnen und Redakteure an Tageszeitungen (MTV) vom 15.12.97, in kraft getreten am 1.01.98, Anwendung, der persönlich für alle hauptberuflichen an Tageszeitungen festangestellten Redakteure/Redakteurinnen gilt.