Die Parteien streiten um die zutreffende Eingruppierung der Klägerin.
Die Klägerin ist seit dem 01.05.1986 beim Beklagten bzw. dessen Rechtsvorgänger beschäftigt. Ausweislich des Änderungsvertrages vom 07.08.1991 bestimmt sich das Arbeitsverhältnis nach dem Tarifvertrag zur Anpassung des Tarifrechts - Manteltarifliche Vorschriften - (
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