LAG Chemnitz - Urteil vom 04.06.2008
9 Sa 658/07
Normen:
TV-Ärzte § 12 ;
Vorinstanzen:
ArbG Leipzig, vom 11.09.2007 - Vorinstanzaktenzeichen 5 Ca 2317/07

LAG Chemnitz - Urteil vom 04.06.2008 (9 Sa 658/07) - DRsp Nr. 2008/18578

LAG Chemnitz, Urteil vom 04.06.2008 - Aktenzeichen 9 Sa 658/07

DRsp Nr. 2008/18578

»Das Merkmal "vom Arbeitgeber übertragen" der 1. Alternative der Entgeltgruppe Ä 3 des § 12 TV-Ärzte ist dann erfüllt, wenn die Aufgaben vom Klinikdirektor zugewiesen wurden und der Arbeitgeber trotz positiver Kenntnis hiervon den Arzt diese Tätigkeiten über einen längeren Zeitraum ausüben lässt, ohne zu widersprechen.«

Normenkette:

TV-Ärzte § 12 ;

Tatbestand:

Die Parteien streiten um die zutreffende Eingruppierung der Klägerin.

Die Klägerin ist seit dem 01.05.1986 beim Beklagten bzw. dessen Rechtsvorgänger beschäftigt. Ausweislich des Änderungsvertrages vom 07.08.1991 bestimmt sich das Arbeitsverhältnis nach dem Tarifvertrag zur Anpassung des Tarifrechts - Manteltarifliche Vorschriften - (BAT-O) vom 10. Dezember 1990 und den diesen ergänzenden, ändernden oder ersetzenden Tarifverträgen in der für den Bereich der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) jeweils geltenden Fassung. Außerdem finden die für den Arbeitgeber jeweils geltenden sonstigen einschlägigen Tarifverträge Anwendung. Nach diesem Änderungsvertrag war die Klägerin in die Vergütungsgruppe I b der Anlage 1a/1b zum BAT-O eingruppiert. Auf das Arbeitsverhältnis der Parteien findet des Weiteren der Tarifvertrag für Ärztinnen und Ärzte an Universitätskliniken (fortan: TV-Ärzte) vom 30.10.2006 Anwendung.