LAG Chemnitz - Urteil vom 05.12.1997
3 Sa 810/97
Normen:
Lehrer-Richtlinien-O der TdL;
Fundstellen:
DRsp-ROM Nr. 1998/18825

LAG Chemnitz - Urteil vom 05.12.1997 (3 Sa 810/97) - DRsp Nr. 1998/19135

LAG Chemnitz, Urteil vom 05.12.1997 - Aktenzeichen 3 Sa 810/97

DRsp Nr. 1998/19135

»Die Protokollnotiz Nr. 6 zu Abschnitt B der TdL-Richtlinien über die Eingruppierung der im Angestelltenverhältnis beschäftigten Lehrkräfte (Ost) in der Fassung vom 22.06.1995 (Lehrer-Richtlinien-O der TdL) gewährt Bestandsschutz im Sinne einer dynamischen Besitzstandsregelung nur für eine nach den bisher maßgebenden Tätigkeitsmerkmalen höhere, nicht jedoch für eine bisher fehlerhafte Eingruppierung.«

Normenkette:

Lehrer-Richtlinien-O der TdL;

Tatbestand:

Gegenstand des Rechtsstreits ist die Frage, ob der Klägerin über den 30.06.1995 hinaus Vergütung nach Vergütungsgruppe IV b BAT-O zusteht.

Die am 28.06.1954 geborene, verheiratete Klägerin, Mitglied der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft, erwarb 1975 am Institut für Lehrerbildung in ... die Befähigung als Freundschaftspionierleiter und die Lehrbefähigung für den Unterricht in den unteren Klassen der allgemeinbildenden polytechnischen Oberschule für die Fächer Deutsch und Sport (siehe Bl. 8 d. A.). Sie ist seit 1975 im staatlichen Schuldienst tätig, zuletzt als Lehrerin an der Grundschule in ... § 3 des Änderungsvertrages vom 15.10.1991 (Bl.10 d. A.) lautet: