LAG Frankfurt/Main - Urteil vom 09.02.2024
10 Sa 945/21 SK
Normen:
ArbGG § 67; ZPO § 253 Abs. 2 Nr. 2;
Vorinstanzen:
ArbG Wiesbaden, vom 26.05.2021 - Vorinstanzaktenzeichen 11 Ca 704/19

Verpflichtung zur Zahlung von Beiträgen zu dem Sozialkassenverfahren im Baugewerbe

LAG Frankfurt/Main, Urteil vom 09.02.2024 - Aktenzeichen 10 Sa 945/21 SK

DRsp Nr. 2024/5455

Verpflichtung zur Zahlung von Beiträgen zu dem Sozialkassenverfahren im Baugewerbe

Tenor

Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Wiesbaden vom 26. Mai 2021 - 11 Ca 704/19 SK - abgeändert.

Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 9.789,00 EUR (in Worten: Neuntausendsiebenhundertneunundachtzig und 0/100 Euro) zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits erster Instanz hat der Beklagte zu tragen. Die Kosten des Berufungsverfahrens hat der Kläger zu tragen.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

ArbGG § 67; ZPO § 253 Abs. 2 Nr. 2;

Tatbestand

Die Parteien streiten um eine Verpflichtung des Beklagten zur Zahlung von Beiträgen zu dem Sozialkassenverfahren im Baugewerbe.