LAG Hamm - 16.05.1991 (8 Ta 181/91) - DRsp Nr. 1996/18998
LAG Hamm, vom 16.05.1991 - Aktenzeichen 8 Ta 181/91
DRsp Nr. 1996/18998
Die Erstattungsfähigkeit entstandener Vollstreckungskosten eines Vergleichs auf Abfindung scheitert nicht daran, daß die Vollstreckungsmaßnahme vor der Beendigung des Arbeitsverhältnisses eingeleitet worden ist.