LAG Hamm - Beschluß vom 05.02.1991 (7 Ta 31/91) - DRsp Nr. 1994/16015
LAG Hamm, Beschluß vom 05.02.1991 - Aktenzeichen 7 Ta 31/91
DRsp Nr. 1994/16015
Es ist nicht ausgeschlossen, daß es sich bei einem "freien Beschäftigungsverhältnis" im Sinne des § 39StVollzG um ein privatrechtlich gestaltetes, freiwillig eingegangenes Arbeitsverhältnis handelt.
»Zur Zuständigkeit des Arbeitsgerichts für Rechtsstreitigkeiten aus dem Arbeitsverhältnis eines Freigängers.«
Normenkette:
StVollzG § 39 ;
Gründe:
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