LAG Hamm - Beschluß vom 05.02.1991
7 Ta 31/91
Normen:
StVollzG § 39 ;
Fundstellen:
NStZ 1991, 455
StV 1992, 430
ZfStrVo 1992, 256

LAG Hamm - Beschluß vom 05.02.1991 (7 Ta 31/91) - DRsp Nr. 1994/16015

LAG Hamm, Beschluß vom 05.02.1991 - Aktenzeichen 7 Ta 31/91

DRsp Nr. 1994/16015

Es ist nicht ausgeschlossen, daß es sich bei einem "freien Beschäftigungsverhältnis" im Sinne des § 39 StVollzG um ein privatrechtlich gestaltetes, freiwillig eingegangenes Arbeitsverhältnis handelt.

»Zur Zuständigkeit des Arbeitsgerichts für Rechtsstreitigkeiten aus dem Arbeitsverhältnis eines Freigängers.«

Normenkette:

StVollzG § 39 ;

Gründe: